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Antiquariat Löcker

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Erhard Löcker
Adresse
Annagasse 5
Wien, A-1015
Autriche
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- From Monday to Friday: From 10:00 am to 18:00 pm
- Saturday: From 10:00 am to 13:00 pm
Téléphone
+43 1 512 73 44
Fax
+43 1 512 73 44-15
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Site web
http://www.loecker.at
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Judaica - German literature - Prints - Fine arts - Autographs

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All items are subject to prior sale. All items are complete and in good condition, unless otherwise stated. If not as described the item may be returned to us within eight days after receipt and with prior notice only. Prices are not negotiable. From customers unknown to us we request payment in advance. Payment by Creditcard (Amex, Diners, JCB, MasterCard, Visa), bank transfer to our account in Germany or in Austria, or check in €. All disputes which may arise are subject to Austrian law. Place of jurisdiction for both parties is Vienna. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Fernabsatz von Büchern 1. Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie z.B. Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder Web-Formular mit Verbrauchern (im Folgenden kurz „Kunden“ genannt) schließen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur im Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung anerkannt. 2. Person des Verkäufers 2.1. Verkäufer ist Antiquariat Löcker (im Folgenden: kurz „Verkäufer“ genannt), Annagasse 5 A-1015 Wien. Firmenbuchnummer 20.218 Handelsgericht Wien. Telefon 00431 512 73 44/ Telefax/ 00431 512 73 44-15 E-Mail-Adresse: loecker@loecker.at Umatzsteuer-Identifikationsnummer UID ATU 10241004. Angehöriger der Wirtschaftskammer Österreich (Bundesgremium der Buch und Medienwirtschaft). Unterliegt der Gewerbeordnung Buch- Kunst und Musikalienhandel (abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at). [2.2. Der Verkäufer hat sich in Bezug auf seine Web-Seite einschließlich seines Web-Shops folgendem(n) freiwilligen Verhaltenscodex(ices) unterworfen: ILAB-LILA (International League of Antiquarian Booksellers) Diese(r) freiwillige(n) Verhaltenscodex(ices) ist/sind im Internet unter der Adresse www.ilab-lila.com (Code of ethics) abrufbar.] 3. Preise 3.1. Als Kaufpreis für die bestellten Waren gilt jener als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angaben auf unserer Web-Seite oder aus unseren Prospekten, Preislisten etc. ergibt. Bei Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sowie bei Preisänderungen durch unseren Lieferanten und/oder Wechselkursschwankungen von über 5% sind wir zum Rücktritt berechtigt. 3.2. Alle Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet (Bruttopreise). Hinzu kommen die Verpackungskosten und sonstige Spesen. Die durch den Versand des Kaufgegenstands an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse entstehenden Kosten sind in den Preisen nicht enthalten und kommen hinzu. im Inland: EUR Sendung zum Standardentgelt 0,55 bis 50 g 1,00 bis 100 g 1,50 bis 350 g 1,80 bis 500 g 2,30 bis 1000 g 3,30 bis 2000 g 4,30 Pakete: Gewicht Form, Maße EUR bis 2 kg Quader, < 100x60x60 cm 4,30 bis 4 kg Quader, < 100x60x60 cm 5,50 bis 8 kg Quader, < 100x60x60 cm 6,80 bis 12 kg Quader, < 100x60x60 cm 8,00 bis 20 kg Quader, < 100x60x60 cm 10,00 bis 31,5 kg Quader, < 100x60x60 cm 14,00 Ab einem Warenwert über Euro 50,- erfolgt der Versand als Paket; oder als eingeschriebene Briefsendung - dies erhöht die Versandkosten um Euro 2,10. im Ausland: DEUTSCHLAND: Für unsere Kunden in Deutschland erfolgt der Versand einmal pro Woche über ein deutsches Postamt (Bankverbindung in Deutschland vorhanden) Preise in EUR. bis 500 g 1,80 bis 1000 g 2,20 bis 2000 g 6,00 bis 3000 g 6,50 bis 4000 g 7,00 bis 5000 g 8,00 bis 20000 g 10,00 bis 31500 g 15,00 Ab einem Warenwert über Euro 50,- erfolgt der Versand mittels Paketmarke – die Versandkosten sind gewichtsabhängig. im Ausland: Büchersendung EUROPA/WELT: bis 100 g 1,60 bis 250 g 2,60 bis 500 g 3,60 bis 750 g 4,50 bis 1000 g 5,50 bis 1500 g 8,00 bis 2000 g 10,00 bis 3000 g 14,50 Paket EUROPA/WELT Standardentgelte Paket Ausland Der Grundpreis für ein Paket beträgt EUR 11,12 zzgl. EUR Zuschlag je angefangenem kg in EUR Tarifzone Tarif Standard Schnell 1 a 0,75 1,50 1 b 1,00 2,00 2 2,00 4,00 3 3,00 6,00 4 4,50 9,00 5 6,50 13,00 Eine Übersicht der einzelnen Zonen finden Sie unter: http://www.post.at/content/produkte/pakete/produkte_pakete_766.htm 3.3. Allfällige Import- oder Exportspesen (zB Zoll) gehen zu Lasten des Kunden. 4. Vertragsabschluss 4.1. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Verkäufer die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder ihr durch Versenden der bestellten Ware tatsächlich entspricht, und zwar jeweils binnen 14 Tagen ab Einlangen beim Verkäufer. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr gebunden und gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen. 4.2. [Erläuterung der Korrektur von Eingabefehlern] .....9 4.4. [Angabe der Sprachen, die verwendet werden können] ..... 5. Lieferung 5.1. Der Verkäufer führt Bestellungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen dreißig Tagen aus. Stößt die fristgerechte Ausführung einer Bestellung aus besonderen Gründen (z.B. bei Notwendigkeit der Beschaffung der bestellten Ware von einem ausländischen Verlag) auf Schwierigkeiten, kann die Lieferfrist in Einzelfällen dreißig Tage übersteigen. Bei Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstands wird dies dem Kunden ohne Aufschub ab Kenntnis mitgeteilt, und kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden aus der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sind ausgeschlossen. 5.2. Die bestellte Ware wird ab Lager unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl des Verkäufers, wie Post, Spedition, privater Zustelldienst, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. 5.3. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands an den Versender auf den Kunden über. 6. Zahlung, Fälligkeit und Verzug 6.1. Der Kunde hat den Kaufpreis spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Die Einhaltung allfälliger devisenrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen den Verkäufer ist nicht zulässig. 6.2. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: Nachnahme, Banküberweisung, Kreditkarte. 6.3. Im Fall des Verzugs mit auch nur einem Teil des Kaufpreises sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu leisten. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 6.4. Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen wie Mahnspesen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Mahnung besteht nicht. [6.5. allfällige Berücksichtigung der nach ihrem Art 6 Abs 1 bis 8. August 2002 in innerstaatliches Recht umzusetzenden, in Österreich noch nicht umgesetzten „Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“, ABlEG 2000 L 200, 35] 7. Eigentumsvorbehalt Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstands. Sollte ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens auf den Kaufgegenstand greifen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers aufmerksam zu machen. 8. Rücktrittsrecht 8.1. Der Kunde kann grundsätzlich binnen sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung widerrufen, wobei der Samstag (Sonnabend) nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Kaufgegenstands beim Kunden zu laufen. Die fristgerechte Absendung der Rücktritts- oder Widerrufserklärung reicht zur Fristwahrung aus. Sie hat auf dieselbe Weise zu erfolgen wie die Vertragserklärung bzw das Anbot zum Vertragsabschluss (Punkt 4 oben). 8.2. Für den Fall von Lieferschwierigkeiten des Lieferanten des Verkäufers ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, der dem Kunden unverzüglich mitzuteilen ist. 8.3. Im Fall des Rücktritts hat der Verkäufer die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen. 8.4. Der Kunde hat im Fall des Rücktritts die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Weiters hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Kaufgegenstandes zu tragen14. 8.5. Kein Rücktrittsrecht besteht15 bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, sowie bei Verträgen über Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften16. 9. Sonderbestimmungen für Fortsetzungswerke und Zeitschriften 9.1. Fortsetzungswerke werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zur Fortsetzung bis auf Widerruf bestellt. 9.2. Zeitschriftenabonnements17 gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, jeweils für den gesamten Jahrgang als bestellt und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Wochen vor Jahresende eine schriftliche Kündigung erfolgt. 9. Gewährleistung und Haftung 9.1. Die Haftung für allfällige Mängel der Kaufsache richtet sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Verkäufer ist jedoch zunächst jedenfalls zum Austausch bzw zum Ersatz des Fehlenden berechtigt. Ein Preisminderungsanspruch kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Verbesserungsfrist begehrt werden. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Schadenersatzansprüche jeder Art (Mangelfolgeschäden), einschließlich des entgangenen Gewinns, eines Verzögerungsschadens etc haftet der Verkäufer nur im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. 9.2. Der Verkäufer haftet auch nicht für den Inhalt der Kaufsache, insbesondere die formelle oder inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger, Rezepturen, Anweisungen etc. 9.3. Dieser Haftungsausschluss gilt – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten – auch für eine allfällige Haftung nach dem PHG sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 9.4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb des Web-Shops. Er behält sich auch eine Einstellung des Betriebs jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse. 10. Datenschutz und Werbung Der Kunde willigt darin ein, dass der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen dessen personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, PLZ, Adresse, Telefon-Nummer, Fax- Nummer, E-Mail-Adresse, Internet-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindungen für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet18 und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet; der Kunde kann diese Einwilligungen jederzeit widerrufen19. 11. Rechte Dritter (Urheberrechte) 11.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass am Kaufgegenstand Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte bestehen. Er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Sprachwerke, einschließlich Software, Datenbanken sowie Bild- und/oder Tonträger. 11.2. Der vorstehende Punkt 11.1. gilt für Rechte des Verkäufers an dessen Web-Seite und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen, Datenbanken und sonstige Leistungen entsprechend. 12. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand 12.1. Erfüllungsort ist Wien; es gilt österreichisches materielles Recht (ausschließlich seiner Verweisungsnormen)20 unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.2. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit. 12.3. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien zuständig. 1 Was die Platzierung der AGB innerhalb des Web-Site betrifft, empfiehlt sich ein Blick nach Deutschland. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (17. 4. 2001, 6 W 37/01 – zB K&R 2002, 43 [Schafft] = MMR 2001, 529 [Steins] = ZUM 2001, 800) genügt es nicht, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die Anschrift des Unternehmers zu ermitteln oder etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren; denn nach Ansicht des Gerichts können diese Angaben ihre verbraucherschützende Funktion von vornherein nur erfüllen, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt (gemeint: seine Vertragserklärung abgibt). Wer seine Informationspflichten verletzt, verschafft sich – so die zitierte Entscheidung – einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern und kann daher von diesen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen daher, sowohl von der Homepage des Web-Site als auch von unmittelbar vor dem den Kunden zur Abgabe ihrer Vertragserklärungen dienenden „Button“ auf den Volltext der AGB zu linken. 2 Der Geltungsgrund von AGB liegt in einer Vereinbarung der Vertragsparteien. Eine solche (zweiseitige) Vereinbarung muss naturgemäß außerhalb der einseitig aufgestellten AGB liegen. Insoweit würde es sich daher erübrigen, in den AGB selbst auf das Thema Geltung einzugehen. Es ist allerdings üblich, in einem einleitenden Punkt der AGB auf deren Geltung hinzuweisen und deren Geltungsbereich zu umschreiben bzw gegebenenfalls einzuschränken. Die Vereinbarung der AGB als Vertragsbestandteil erfolgt in der Regel stillschweigend. Für eine stillschweigende Unterwerfung des Kunden genügt gewöhnlich die deutliche Erkennbarkeit der AGBEinbeziehungsabsicht des Unternehmers und die Möglichkeit für den Kunden, den Inhalt der AGB zur Kenntnis zu nehmen. Diese Voraussetzungen müssten im E-Shop-Bereich etwa durch die deutliche Platzierung des gut lesbaren Hinweises „Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ oder „Wir legen Ihrer Bestellung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde“ unmittelbar vor dem Bestell-Button samt Hyperlink zum Volltext der AGB erfüllt sein. Vorsorglich könnte die Anwendbarkeit der AGB auch in den Bestelltext selbst aufgenommen werden etwa wie folgt: „Hiermit bestelle ich zu den mir bekannt gemachten und zur Kenntnis genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ...“. 3 Die Fernkommunikationsmittel können hier auch auf bestimmte Fälle, wie z.B. E-Mail und Web- Formular eingeschränkt werden. 4 Nach § 5c Abs 1 Z 1 KSchG muss der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über „Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers“ informiert werden. Dies folgt auch aus § 5 Abs 1 ECG (Informationspflichten), wo neben dem Namen oder der Firma ausdrücklich von der „geografischen Anschrift“ (also z.B. nicht bloß Postfach) die Rede ist. Nach dieser Vorschrift sind weiters bei registrierten Firmen die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht anzugeben, und bestehen weitere Informationspflichten. So sind nach § 5 Abs 1 ECG auch Angaben zu machen, auf Grund deren die Nutzer mit dem Verkäufer rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich der elektronischen Postadresse [EMail- Adresse]. Bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, ist auch die herausgegeben vom: 1 Was die Platzierung der AGB innerhalb des Web-Site betrifft, empfiehlt sich ein Blick nach Deutschland. Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (17. 4. 2001, 6 W 37/01 – zB K&R 2002, 43 [Schafft] = MMR 2001, 529 [Steins] = ZUM 2001, 800) genügt es nicht, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die Anschrift des Unternehmers zu ermitteln oder etwas über sein Widerrufsrecht zu erfahren; denn nach Ansicht des Gerichts können diese Angaben ihre verbraucherschützende Funktion von vornherein nur erfüllen, wenn der Nutzer sie aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt (gemeint: seine Vertragserklärung abgibt). Wer seine Informationspflichten verletzt, verschafft sich – so die zitierte Entscheidung – einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Mitbewerbern und kann daher von diesen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen daher, sowohl von der Homepage des Web-Site als auch von unmittelbar vor dem den Kunden zur Abgabe ihrer Vertragserklärungen dienenden „Button“ auf den Volltext der AGB zu linken. Kammer, der Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung anzugeben, welcher der Diensteanbieter angehört. Schließlich ist ein Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen anzubringen. Soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde anzuführen, was für den Buchhandel aber nicht zutreffen dürfte. Weiters ist die Berufsbezeichnung zu nennen sowie der Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist. All diese Informationen sind den Nutzern ständig leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen: Die nach § 5c Abs 1 Z 2 erforderliche Information über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung kann wohl nicht in den AGB, sondern nur im Zug des konkreten Kaufakts erfolgen. 5 Nach § 9 Abs 2 ECG hat ein Diensteanbieter – soweit dies zutrifft – die freiwilligen Verhaltenskodizes, denen er sich unterwirft, und den elektronischen Zugang zu diesen Kodizes anzugeben. Nach Abs 3 leg cit gilt diese hier (nämlich bei Verbrauchergeschäften) zwingende Informationspflicht nicht für Verträge, die ausschließlich im Weg der elektronischen Post (E-Mail) oder eines damit vergleichbaren individuellen Kommunikationsmittels (zB SMS) abgeschlossen werden. Die Unterwerfung unter solche freiwilligen Verhaltenscodices (codes of conduct) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Klausel gilt deshalb nur dann, wenn dies im Einzelfall zutrifft. 6 Nach § 5 Abs 2 ECG muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind oder nicht; darüber hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind. Der erste Teil dieser Bestimmung hat hier (nämlich im Verhältnis Unternehmer/Verbraucher) lediglich Klarstellungsfunktion; denn für gewerbsmäßige Angebote von Unternehmern an Verbraucher sind die Preise nach § 9 Abs 1 Preisauszeichnungsgesetz ohnehin immer einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen (Bruttopreise). Nach § 5c Abs 1 Z 4 KSchG ist der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über allfällige Lieferkosten zu informieren. Der dem Verbraucher (und zwar vor Abgabe seiner Vertragserklärung) nach § 5c Abs 1 Z 3 KSchG mitzuteilende Kaufpreis einschließlich aller Steuern kann naturgemäß nicht in den AGB, sondern nur individuell im Web-Shop mitgeteilt werden. 7 Nach § 9 Abs 1 ECG hat ein Diensteanbieter einen Nutzer vor Abgabe seiner Vertragserklärung (Vertragsanbot oder -annahme) über folgende Belange klar, verständlich und eindeutig zu informieren: 1. die einzelnen technischen Schritte, die zu seiner [dessen] Vertragserklärung und zum Vertragsabschluss führen; 2. den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss vom Diensteanbieter gespeichert wird, sowie gegebenenfalls den Zugang zu einem solchen Vertragstext; 3. die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung sowie 4. die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann. 8 Wenn ein Angebot im Web-Shop auch ein Angebot im vertragsrechtlichen Sinn (und nicht bloß eine Einladung zum Offert) ist, kann der Kunde (durch Annahme des Anbots) den Vertrag seinerseits abschließen. Aus der Sicht des Unternehmers ist es in der Regel vorteilhafter, den Vertrag erst selbst zustande kommen zu lassen, also die Vertragserklärung des Kunden als Anbot zu qualifizieren. Dies auch im Hinblick auf einen allfälligen Vorratsmangel, der wettbewerbsrechtlich problematisch sein könnte. Ein direktes Anbot im Web-Shop wäre jedenfalls mit einem Verfügbarkeitsvorbehalt zu versehen oder nur dort sinnvoll, wo eine Rückkoppelung Lagerbestand/Web-Shop gegeben ist. 9 Nach § 10 Abs 1 ECG hat ein Diensteanbieter dem Nutzer angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen dieser Eingabefehler vor der Abgabe seiner Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann; diese hier (nämlich bei Verbrauchergeschäften) unabdingbare Verpflichtung gilt – naturgemäß – im Wesentlichen nur, wenn der Kunde seine Vertragserklärung mittels Web-Formulars abgibt (siehe Abs 3 leg cit). 10 Nach § 5c Abs 1 Z 5 KSchG muss der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor dessen Abgabe einer Vertragserklärung über die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung informieren. 11 Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag auszuführen, es sei denn, dass er das Angebot des Verbrauchers nicht annimmt (§ 5i KSchG). Die 30-Tage-Frist sollte im Interesse des Verkäufers für besondere Fälle abbedungen werden. 12 Nach § 5c Abs 1 Z 5 KSchG muss der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor dessen Abgabe einer Vertragserklärung über die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung informieren. 13 § 5e KSchG (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. (3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts. 14 § 5g Abs 1 KSchG. 15 § 5f KSchG: Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über [...] 4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs 1 Z 1). 16 § 26 Abs 1 Z 1 KSchG. 17 Nach § 26 Abs 1 sind Verträge im Handel mit Druckwerken dann – ausnahmsweise – schriftlich zu errichten, wenn sie 1. den Verkäufer zu wiederholten Lieferungen und den Käufer zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und 2. unter Umständen geschlossen werden, die den Verbraucher nach § 3 KSchG zum Rücktritt berechtigen. In aller Regel wird die Schriftform mangels Vorliegens dieser Umstände nicht nötig sein. In besonderen Fällen (z. B. wenn der Unternehmer mittels einer E-Mail mit Hyperlink zu einem bestimmten Buch den Kauf dieses Buches angebahnt hat und ein telefonischer Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer stattgefunden hat) kann jedoch Schriftform geboten sein. Der Unternehmer muss also entweder derlei Fälle meiden (maW: jene Handlungen unterlassen, welche die oben erwähnten Umstände bewirken könnten) oder die §§ 26 ff KSchG beachten (dh insbes eine Vertragsurkunde mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt errichten). 18 Während in AGB enthaltene datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen in der älteren Spruchpraxis als unwirksam beurteilt worden sind, ist die jüngere Spruchpraxis insoweit weniger streng. Seit Inkrafttreten des DSG 2000 müssen datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen auch nicht mehr unbedingt ausdrücklich und schriftlich vorliegen. Als Zustimmung gilt nach § 4 Z 14 DSG 2000 die gültige, insbesondere ohne Zwang abgegebene Willenserklärung des Betroffenen, dass er in Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall in die Verwendung seiner Daten einwilligt. Die Ausdrücklichkeit ist nur bei der Verwendung sensibler Daten notwendig; die Schriftlichkeit wird nur von Fall zu Fall dann notwendig sein, wenn es darum geht nachzuweisen, dass die Zustimmung zweifelsfrei vorliegt. Im Hinblick auf das in § 6 Abs 3 KSchG normierte Transparenzgebot ist jedoch eine von einem Verbraucher abgeforderte Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung nur dann rechtswirksam, wenn die Zustimmungserklärung die zu übermittelnden Datenarten, deren Empfänger und den Übermittlungszweck abschließend bezeichnet (siehe OGH RdW 1999, 458). 19 Nach § 101 TKG bedarf die Zusendung von elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen – jederzeit widerruflichen – Zustimmung des Empfängers. 20 Nach Art 5 Abs 2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) darf diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird. 21 Der Nutzen einer derartigen Bestimmung wird durch § 14 KSchG stark eingeschränkt. Nach § 14 Abs 1 KSchG können Verbraucher grundsätzlich nur am (inländischen) Ort ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder ihrer Beschäftigung geklagt werden. Nach Abs 3 leg cit ist eine Vereinbarung, mit der für eine Klage des Verbrauchers gegen den Unternehmer ein nach dem Gesetz gegebener Gerichtsstand ausgeschlossen wird, dem Verbraucher gegenüber rechtsunwirksam.

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